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Hauptuntersuchung abgelaufen? Fristen, Strafen und Bußgelder im Überblick

von KFZ-Technik Fehl
TÜV / Hauptuntersuchung bei einem Auto wird durchgeführt

Der TÜV, wie die HU im Volksmund heißt, hat in Deutschland eine Gültigkeit von 2 Jahren. Das heißt, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug in zweijährigen Intervallen zur Hauptuntersuchung und zur Abgasuntersuchung müssen. Bei Fristüberschreitung fallen Bußgelder bis hin zu empfindlichen Strafen an. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich richtig verhalten, wenn der TÜV abgelaufen ist und ein Bußgeld oder eine Strafe vermieden werden sollen.

TÜV abgelaufen - wann droht ein Bußgeld?

Der TÜV ist abgelaufen, wenn Sie sich im Folgemonat des Monats auf der HU-Plakette befinden. Eine Überziehung ist laut §29 StVZO prinzipiell ausgeschlossen. Doch ehe der abgelaufene TÜV von einer Ordnungswidrigkeit zu einem bußgeldbelangten Problem wird, vergeht dennoch einige Zeit. Laut Bußgeldkatalog verhalten Sie sich grob fahrlässig, wenn Sie den ursprünglichen Termin um mehr als zwei Monate in die Zukunft verschieben. Das heißt also, wenn der TÜV abgelaufen ist und Sie länger als 60 Tage mit der Vorstellung des Fahrzeugs bei einer zugelassenen Prüforganisation warten, fällt ein Bußgeld an. Hinweis: Auch wenn der TÜV abgelaufen ist: Das Bußgeld wird nicht vom TÜV oder der DEKRA erlassen. Vielmehr erhebt die zuständige Zulassungsbehörde ein Bußgeld und fordert es unter Androhung einer Strafe bei Nichtzahlung bei Ihnen ein.

Wie lange darf man die TÜV Frist überziehen?

Wie bereits angesprochen, ist eine Überziehung prinzipiell nicht erlaubt. Doch ehe Sie mit einem Bußgeld oder einer Strafe rechnen müssen, gehen dennoch einige Wochen ins Land. Bei Privatfahrzeugen und Nutzfahrzeugen gibt es ab dem 4. Monat der Überziehung einen Punkt in Flensburg. Wird bei einer Verkehrskontrolle zufällig entdeckt, dass Ihr TÜV abgelaufen ist, kann eine Strafe verhängt werden und Sie dürfen nicht weiterfahren.

TÜV abgelaufen: Strafe – Ab wann droht sie?

Empfindlich wird die Strafe ab einer Überschreitung der Frist von 8 Monaten. Ist Ihr TÜV abgelaufen, sind ein Bußgeld, der Punkt in Flensburg und im Einzelfall auch die Stilllegung des Fahrzeugs möglich. Auch wenn der TÜV abgelaufen ist, ist keine Strafe direkt vom TÜV vorgesehen. Dennoch müssen Sie bei der Wahrnehmung des TÜV Termins damit rechnen, dass Sie ab einer Überziehung von zwei Monaten eine erweiterte HU mit einer Teuerung von 20 Prozent in Kauf nehmen müssen. Beachten Sie hierbei auch, dass die Nachuntersuchung beim TÜV nur einen Monat Fristüberschreitung duldet. Verlängern Sie die Frist eigenmächtig, fällt eine neue vollständige HU inklusive deren Kosten, sowie ein Verwarngeld bei der Entdeckung innerhalb einer Verkehrskontrolle an.

Welche Strafen drohen beim TÜV Frist überziehen?

Vor der Prüforganisation selbst müssen Sie keine Angst haben. Auch wenn der TÜV abgelaufen ist, werden Sie keine Post vom TÜV oder einer alternativen Prüforganisation wie der DEKRA erhalten. Dennoch wird die Überziehung teuer und kann mit einem Punkt in Flensburg einhergehen. Wenn es sich um ein getuntes Fahrzeug handelt, kann eine Kontrolle zu einer Stilllegung führen, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten wurde. Ausnahmen bestätigen die Regel. Können Sie in einer Verkehrskontrolle einen TÜV Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen, wird nach Kulanz entschieden und die Strafe kann außen vor bleiben. In Stoßzeiten oder in außergewöhnlichen Situationen wird die kontrollierende Polizei von einer Bestrafung absehen, wenn Sie das Terminkärtchen bei sich tragen und es in einer Kontrolle vorzeigen können.

Strafe oder Bußgeld? Das sind die Fakten!

Auf der Plakette Ihres Fahrzeugs sehen Sie den Monat, in dem Sie einen Termin für die HU vereinbaren und wahrnehmen müssen. Doch in jedem Leben gibt es außergewöhnliche Situationen, die der Einhaltung eines Termins entgegen wirken und die Einhaltung einer Frist problematisch gestalten können. Wenn der TÜV abgelaufen ist, wobei Sie die Frist nur um einen bis zwei Monate überschritten haben, müssen Sie sich nicht vor einem Bußgeld, einem Punkt in Flensburg oder einer Stilllegung des Fahrzeugs fürchten. Ab einer Überschreitung von vier Monaten gestaltet sich die Situation anders. Denn um Ihren Grund für die Fristüberschreitung dieses langen Zeitraums zu erklären, benötigen Sie in einer Verkehrskontrolle einen wirklich plausiblen und triftigen Grund. Problematisch wird es, wenn die Frist für Ihren TÜV bereits vier bis acht Monate zurückliegt. Denn jetzt wird ein Bußgeld fällig und es kann durchaus passieren, dass Ihr Fahrzeug stillgelegt wird.
Bei einer Fristüberschreitung von mehr als acht Monaten müssen Sie mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Für eine Überschreitung in einem so langen Zeitraum gibt es keine plausible Begründung, wenn der TÜV abgelaufen ist. Eine Strafe ist daher sicher, sobald Sie in eine Verkehrskontrolle geraten und der Blick auf Ihre lange überfällige Erneuerung der TÜV-Plakette fällt.

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